Reparatur im Fokus: Was auf EU-Ebene passiert, um Geräte zukunftsfitter zu machen
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum Ihre Stromrechnung so hoch ist? Oder warum Ihre Waschmaschine nach nur drei Jahren kaputtgeht?
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum Ihre Stromrechnung so hoch ist? Oder warum Ihre Waschmaschine nach nur drei Jahren kaputtgeht? Die Reparaturfreundlichkeit und die Energieeffizienz elektronischer Geräte sind nicht nur für Sie wichtig, sondern auch für die Umwelt. Die Europäische Union (EU) hat deshalb bereits vor vielen Jahren Maßnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch zu regulieren und umweltfreundlichere beziehungsweise langlebige Produkte zu fördern.
Rechtliche Grundlagen
Zwei wichtige Instrumente dafür sind die Energieverbrauchskennzeichnung mit dem Energieeffizienzlabel und die Verordnungen für Ecodesign (deutsch: Ökodesign). Diese Regeln gelten europaweit einheitlich, mit dem Ziel, Produkte wie Haushaltsgeräte, Beleuchtungsmittel und Heiz- sowie Klimaanlagen umweltfreundlicher zu machen. In Zukunft soll auch die Reparaturfreundlichkeit von Produkten weiter in den Fokus gerückt werden.
Energiekennzeichnung
Das EU-Energieeffizienzlabel fördert seit mittlerweile 30 Jahren die Entwicklung innovativer, energieeffizienter Produkte und soll als Unterstützung bei der Geräteauswahl dienen. Das Label hilft Ihnen, den Energieverbrauch elektronischer Geräte zu verstehen und einfach zu vergleichen. Es basiert auf einer Skala von A bis G, wobei A (grün) die energieeffizienteste und G (rot) die ineffizienteste Klasse darstellt. Anhand der Kennzeichnung können Verbraucher:innen leicht erkennen, welche Geräte weniger Energie verbrauchen und somit umweltfreundlicher sind als andere. Seit ihrer Einführung hat die Energiekennzeichnung dazu beigetragen, den Markt für elektronische Geräte zu verändern, indem die Hersteller:innen dazu angeregt wurden, energieeffizientere Produkte zu entwickeln. Durch den Kauf energieeffizienter Geräte können Verbraucher:innen nicht nur Energie sparen und ihre Geldbörse schonen, sondern auch helfen, das Klima zu schützen.
Ökodesign
Die Europäische Kommission hat aktuell eine neue Ökodesign-Rahmenverordnung für nachhaltigere Produkte vorgeschlagen, die den Lebenszyklus und Kreislauf stärker in den Fokus nimmt und die bisherige Ökodesign-Richtlinie ablösen wird. Die neue Rahmenverordnung ist bereits fertiggestellt und wird noch in diesem Jahr veröffentlicht. Sie geht in ihrem Geltungsbereich weit über die bisherigen Ökodesign-Richtlinie hinaus, die sich im Wesentlichen auf energieverbrauchende Produkte beschränkte. Innerhalb der neuen Rahmenverordnung sollen produktspezifische Verordnungen für eine Vielzahl von Produktgruppen entwickelt werden. In diesen Verordnungen werden Anforderungen an das Design, die Reparierbarkeit und die Herstellung von Produkten festgelegt, um sicherzustellen, dass sie bestimmte Umweltstandards erfüllen. Dadurch werden die Hersteller:innen motiviert, neue Technologien zu entwickeln, um die Energieeffizienz zu maximieren und gleichzeitig Abfall und umweltschädliche Stoffe zu reduzieren oder gänzlich zu beseitigen. Dies trägt zur Verringerung der Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts bei. Mit Ausnahme von Lebensmitteln und Medizinprodukten sollen zukünftig alle Produktgruppen abgedeckt werden. Die ersten Produktgruppen, die von der neuen Rahmenverordnung erfasst werden, werden Textilien und Stahl sein.
Synergetische Wirkung
Solange es keine Regulierung gibt, können Produkte ohne besondere Anforderungen auf den Markt gebracht werden. Durch die Einführung von Ökodesign-Vorschriften wird ein Minimalstandard festgelegt, den alle erfüllen müssen. Dadurch werden alle Produkte, die diese Schwelle nicht erreichen, vom Markt genommen. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Effizienz aller verbleibenden Produkte. Das ist der eigentliche Effekt von Ökodesign. Die Einführung der Energiekennzeichnung hat den Markt für die effizientesten Geräte zusätzlich gestärkt.
Während also die Ökodesign-Verordnungen die ineffizientesten Produkte vom Markt ausschließen, bewertet das Energieeffizienzlabel die zugelassenen Produkte, um die Kaufentscheidungen der Verbraucher:innen auf die effizientesten Produkte zu lenken. Dadurch erhöht sich die durchschnittliche Effizienz aller Produkte auf dem EU-Markt.
Ausblick
Die Energieverbrauchskennzeichnung und die Ökodesign-Verordnungen haben bereits dazu beigetragen, den Markt für elektronische Geräte zu verändern und umweltfreundlichere Produkte zu fördern. Die EU arbeitet laufend daran, diese Instrumente zu verbessern und an neue technologische Entwicklungen anzupassen:
- Neues Label von A bis G: Im Jahr 2021 wurde die alte Skala weitgehend durch die neue Skala von A bis G ersetzt. Künftig werden alle kennzeichnungspflichtigen Produktkategorien mit den Buchstaben A bis G bewertet, die veraltete Kennzeichnung mit A+++ gehört dann endgültig der Vergangenheit an. Das 2021 eingeführte Kennzeichnungssystem gilt bereits für Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Waschtrockner, Fernseher und Monitore sowie Leuchten. Für weitere Produktkategorien wie Klimaanlagen, Heizkessel, Photovoltaikmodule und Smartphones ist das neue Label in Vorbereitung und soll in den nächsten Jahren angewandt werden.
- Neue Labels für Kochgeräte: Auch für Kochgeräte gibt es bereits erste Gesetzesentwürfe. Im Fokus stehen die Gerätegruppen Backöfen, Kochfelder und Dunstabzugshauben. Die Verordnungen sind bereits so weit ausgearbeitet, dass sie demnächst fertiggestellt werden können.
- Labels für PCs und Notebooks: Auch für diese Produktgruppen soll ein neues Label eingeführt werden. Bisher gibt es für PCs und Notebooks kein EU-Energieeffizienzlabel. Das neue EU-Label soll künftig die Energieeffizienz, den Energieverbrauch sowie einen Hinweis auf die Reparierbarkeit in Form eines Reparaturindex enthalten.
- Ergänzung der Verordnung für Wäschetrockner um einen Reparaturindex: Für die Produktgruppe Wäschetrockner wurde eine Ergänzung der bereits 2023 in Kraft getretenen Verordnung um einen Reparaturindex fertiggestellt und könnte zeitnah umgesetzt werden.
- Reparaturindex für Smartphones: Auch für Smartphones steht der Reparaturindex, die Kriterien sollen 2025 in Kraft treten.
- Ähnliche Reparaturkennzahlen sollen in Zukunft für die meisten Produktgruppen mit Energielabel entwickelt werden. Es ist geplant, dass diese Bewertung der Reparierbarkeit ähnlich der Darstellung der Energieeffizienz in Klassen erfolgt.
Durch die Zusammenarbeit von Verbraucher:innen, Hersteller:innen und Regierungen können wir gemeinsam einen positiven Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Mit dem Bestreben, nicht nur die Effizienz zu steigern, sondern auch auf Reparierbarkeit und Ressourcenschonung zu achten, werden weitere wichtige Schritte in Richtung eines zukunftsfitten Gerätemarkts gesetzt.
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